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   LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16   

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https://dejure.org/2018,48264
LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16 (https://dejure.org/2018,48264)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2018 - L 3 R 83/16 (https://dejure.org/2018,48264)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2018 - L 3 R 83/16 (https://dejure.org/2018,48264)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16
    Der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" richtet sich allein nach dem entsprechenden Begriff in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo er nur im Rahmen des Anspruchs auf Krankengeld relevant ist (st. Rspr., vgl. beispielhaft BSG, Urt. v. 25. Februar 2004, B 5 RJ 30/02 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 25. Febr. 2010, B 13 R 116/08 R, juris-Rn. 14 ff., jeweils mwN).

    Der in dieser Weise begrenzte krankenversicherungsrechtliche Berufsschutz für die bei Beginn der Erkrankung ausgeübte Tätigkeit entfällt jedoch, wenn ein auf die Beschäftigung bezogenes Versicherungsverhältnis entfallen ist, spätestens mit Ende des ersten Dreijahreszeitraums des § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - gesetzliche Krankenversicherung - (Phase 3 - BSG, Urt. v. 25. Februar 2004, B 5 RJ 30/02 R, juris-Rn. 26, mwN).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16
    Der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" richtet sich allein nach dem entsprechenden Begriff in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo er nur im Rahmen des Anspruchs auf Krankengeld relevant ist (st. Rspr., vgl. beispielhaft BSG, Urt. v. 25. Februar 2004, B 5 RJ 30/02 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 25. Febr. 2010, B 13 R 116/08 R, juris-Rn. 14 ff., jeweils mwN).
  • LSG Bayern, 20.12.2017 - L 1 R 1084/14

    Kein Anspruch auf weitere Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16
    Weder die Sozialversicherungsträger noch die Gerichte sind an die ärztliche Feststellung zur Arbeitsunfähigkeit gebunden, auch nicht an die eines Vertragsarztes (so bereits LSG Bayern, Urt. v. 20. Dez. 2017, L 1 R 1084/14, Juris-Rn. 33; Schifferdecker in: Kasseler Kommentar, SGB V, Stand: 96. EL September 2017, § 46 Rn. 35 ff.).
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16
    e. Der Senat hat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Kläger krankheitsbedingt daran gehindert wäre, den zu einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Willen aufzubringen (s. dazu, dass eine Erwerbsminderung bedingende Krankheit auch dann vorliegt, wenn Versicherte an einer psychischen Gesundheitsstörung leiden, die sie selbst bei zumutbarer Willensanspannung nicht aus eigener Kraft überwinden können und aufgrund derer sie nicht mehr die Kraft besitzen, den Willen zur Erwerbsarbeit aufzubringen, BSG, Urt. v. 16. März 1962, 12/3 RJ 108/57 juris-Rn. 30; Urt. v. 7. April 1964, 4 RJ 283/60, juris-Rn. 17; Urt. v. 1. Juli 1964, 11/1 RA 158/61, juris-Rn. 15).
  • BSG, 07.04.1964 - 4 RJ 283/60

    Zur Beweiswürdigung bei Darlegung einer Neurose in Abgrenzung zur Simulation und

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16
    e. Der Senat hat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Kläger krankheitsbedingt daran gehindert wäre, den zu einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Willen aufzubringen (s. dazu, dass eine Erwerbsminderung bedingende Krankheit auch dann vorliegt, wenn Versicherte an einer psychischen Gesundheitsstörung leiden, die sie selbst bei zumutbarer Willensanspannung nicht aus eigener Kraft überwinden können und aufgrund derer sie nicht mehr die Kraft besitzen, den Willen zur Erwerbsarbeit aufzubringen, BSG, Urt. v. 16. März 1962, 12/3 RJ 108/57 juris-Rn. 30; Urt. v. 7. April 1964, 4 RJ 283/60, juris-Rn. 17; Urt. v. 1. Juli 1964, 11/1 RA 158/61, juris-Rn. 15).
  • BSG, 16.03.1962 - 3 RJ 108/57
    Auszug aus LSG Hamburg, 07.08.2018 - L 3 R 83/16
    e. Der Senat hat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Kläger krankheitsbedingt daran gehindert wäre, den zu einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Willen aufzubringen (s. dazu, dass eine Erwerbsminderung bedingende Krankheit auch dann vorliegt, wenn Versicherte an einer psychischen Gesundheitsstörung leiden, die sie selbst bei zumutbarer Willensanspannung nicht aus eigener Kraft überwinden können und aufgrund derer sie nicht mehr die Kraft besitzen, den Willen zur Erwerbsarbeit aufzubringen, BSG, Urt. v. 16. März 1962, 12/3 RJ 108/57 juris-Rn. 30; Urt. v. 7. April 1964, 4 RJ 283/60, juris-Rn. 17; Urt. v. 1. Juli 1964, 11/1 RA 158/61, juris-Rn. 15).
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